Könntest du dir vielleicht vorstellen, dass die meisten der dort Radelnden - es dürften allesamt Freizeitradler sein - froh sind, dass sie nicht in der Blechlawine schwitzen müssen sondern kommod hoch geschaukelt werden?
Vorstellen kann ich mir vieles. Verkehrsrechtlich ist allerdings üblicherweise belanglos, wer aus welchen Beweggründen welche öffentliche Straße zu nutzen gedenkt (abgesehen vom in Deutschland verbotenem nutzlosen Hin- und Herfahren, was in Österreich vermutlich nicht gilt).