In den neuen Regelungen steht viel weniger:
7.1 Traglast
Neben Handgepäck darf der Reisende ein Stück Traglast mit sich führen. Traglasten sind Gegenstände, die - ohne Handgepäck zu sein - von einer Person getragen werden können. Im Übrigen kann der Reisende Gepäck als Reisegepäck gemäß den hierfür geltenden Bestimmungen aufgeben.
Keine Größenangaben, keine Massen, keine Zuggattungen. Das zu drucken, spart auch noch Papier.
Falk, SchwLAbt