Doch, Eva, auf Fahrradabstellanlagen im Betrieb hast Du einen Rechtsanspruch. Der Betrieb haftet für alle Sachen, die der Arbeitnehmer in den Betrieb mitbringt. Ausnahmen sind nur unangemessene Wertsachen und , gugge an, Kraftfahrzeuge. Wir hatten es erst vorletzte Woche bei der Meisterausbildung, rechtsbewusstes Handeln. Falls nötig, gucke ich mal nach, wo es steht (könnte BGB sein).
Falk, SchwLAbt