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#37175 - 06.03.03 16:46 ausnahmen von radwegbenutzungspflicht
schorsch-adel
Mitglied
Themenersteller
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Beiträge: 6.482
hallo miteinander,


muß ich einen ausgewiesenen radweg benutzen, wenn er

1.stellenweise vereist/verschneit ist
oder
2 mit derart scharfkantigem splitt gestreut ist, daß ich mir in einer woche 3 platten gefahren habe
oder
3 vier wochen lang nicht von glassplittern befreit ist ?



gruß markus
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#37176 - 06.03.03 16:55 Re: ausnahmen von radwegbenutzungspflicht [Re: schorsch-adel]
Berliner
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 1.032
Dieses Thema wurde hier denke ich schon oft diskutiert und ich werde nochmal kurz zusammenfassen, was m. E. dazu wichtig ist.

Seit 1998 müssen Radwege sowieso nur noch dann benutzt werden, wenn sie ausgeschildert sind, und das dürfen sie nur, wenn sie den Anforderungen nach den Ausführungsvorschriften zur StVO entsprechen. In vielen Großstädten, gerade in Berlin, trifft das nur auf einen Bruchteil zu, was dazu geführt hat, daß der überwiegende Teil der Radwege nicht mehr gekennzeichnet ist.

Sollte der betreffende Radweg dennoch als solcher ausgeschildert sein, so mußt du ihn grundsätzlich benutzen. Wenn er allerdings so stark vereist/verschneit ist, daß ein sicheres Befahren nicht mehr möglich ist, so kann dir keiner verwehren die Fahrbahn zu benutzen. Denn im Umkehrschluß ist es ja so. Verursachst du einen Unfall, weil du eben auf vereistem Radweg nicht mehr sicher fahren bzw. bremsen kannst wird man dir vorhalten, warum du denn überhaupt dort gefahren bist. Grundsätzlich ist nämlich die Fahrbahn zu benutzen. Der Radweg ist nur ein Sonderfahrstreifen, der mehr Sicherheit bringen soll. Kann er diese nicht bringen, weil seine Beschaffenheit, bautechnisch oder räumtechnisch, unzureichend ist, hat der Radfahrer eben wieder die Straße zu benutzen.

Ich würde mir da auch gar nicht so viele Gedanken machen.

Gruß Daniel
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#37177 - 06.03.03 16:59 Re: ausnahmen von radwegbenutzungspflicht [Re: schorsch-adel]
Zombie025
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 1.229
Nein!
Zur weiterführenden Info wirst Du hier schon mal fündig:
Anforderungen an Radwege (ADFC)

All Deine beschriebenen Zustände rechtfertigen es auf jeden Fall, die Straße zu benutzen. Selbst wenn das ein paar Leute anders sehen und hupen.
Ansonsten gib mal in googel Radwegebenutzungspflicht ein und du wirst mit Informationen überschüttet

Gruß

Zombie
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#37180 - 06.03.03 17:09 Re: ausnahmen von radwegbenutzungspflicht [Re: schorsch-adel]
leriov
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 71
Hallo Markus,

der Gesetzgeber sagt, dass man den Radweg grundsätzlich benutzen muss, und wenn in einem Gesetz das Wort "grundsätzlich" auftaucht, bedeutet das, dass es Ausnahmen gibt.


@1.stellenweise vereist/verschneit ist
Wird nicht akzeptiert werden. Wer nicht sicher fahren kann muss notfalls schieben.

@2 mit derart scharfkantigem splitt gestreut ist, daß ich mir in einer woche
Wenn du das nachweisen kannst, dass derjenige, der die Straße oder den Weg unterhält, dir einen Schaden zugefügt hat, kannst du ihn haftpflichtig machen

@3 vier wochen lang nicht von glassplittern befreit ist ?
Wie in 2, der Nachweis, dass jemand seine Sorgfaltspflicht verletzt hat muss nachgewiesen werden. Wenn das möglich ist, gibts Schadenersatz.

Viel Glück bei den Behördengängen und dem Rechtsstreit. Kann mir schon die schönen Telefonate mit dem Amtsschimmel vorstellen grins grins grins grins grins

Gruß Oli
Gruß Oli
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#37185 - 06.03.03 17:45 Re: ausnahmen von radwegbenutzungspflicht [Re: Zombie025]
atk
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 5.190
Hi Zombie,
Wir hatten das zwar schon öfters, aber trotzdem...
Die Anforderungen an Radwege, auf die dein Link verweist, sind kein Kriterium für den Radfahrer, ob er den Radweg benutzen muss oder nicht. Wie Daniel richtig geschrieben hat, ist allein die Beschilderung ausschlaggebend. Für einen als Radweg beschilderten Weg gilt die Benutzungspflicht, auch wenn er die Qualitätskriterien nicht erfüllt. Diese sind nur eine Anleitung für die Behörden, welche Wege als benutzungspflichtige Radwege beschildert werden dürfen. Ist ein Weg, der den Anforderungen nicht genügt, trotzdem benutzungspflichtig beschildert, bleibt eigentlich nur, dagegen Einspruch zu erheben oder zu klagen (was ja schon öfter gemacht wurde). Aber solange das Schild noch steht, muss man den Weg benutzen.

Allerdings gibt es noch das Kriterium der "Zumutbarkeit". Im wesentlichen besagt das, wenn man den Weg nicht vernünftig befahren kann, muss man ihn auch nicht benutzen. Auf der gleichen ADFC-Seite steht fast ganz oben:
"Auch gekennzeichnete Radwege müssen nicht benutzt werden, wenn dies nicht zumutbar ist (z. B. wenn Glas oder Schnee diesen bedecken - Rechtssprechung)".
Ich denke, das ist die Antwort auf die Frage von Markus.

Andreas
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#37198 - 06.03.03 19:31 Re: ausnahmen von radwegbenutzungspflicht [Re: Berliner]
cyclist
Mitglied Übernachtungsnetzwerk
abwesend abwesend
Beiträge: 7.460
Unterwegs in Deutschland

Hallo !
Wie reagiert denn eigentlich die ( Berliner ) Polizei, wenn jemand aus - für den jeweiligen Radler - naheliegenden Grund nicht den "benutzungspfilchtigen" Radweg benutzt ???
Bzw. auch nach einem "freundlichem" grins Hinweis nicht benutzen mag...

Ich persönlich hab da zumindest noch keine Schwierigkeiten mit den lieben "Ordnungshütern" gehabt diesbezüglich... lach
Obwohl auch bei uns einige Radwege nicht unbedingt benutzenswert sind... traurig
Schönen Gruß
Markus
Unterwegs zu sein, heißt für mich nicht auf der Flucht zu sein. Ich habe Zeit genug, oder nehme sie mir. Vielleicht weil ich noch kein Rentner bin? Bin auf Reisen nicht elektrifiziert unterwegs. Wieso? Weil ich es noch kann!
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#37208 - 06.03.03 20:39 Re: ausnahmen von radwegbenutzungspflicht [Re: cyclist]
Berliner
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 1.032
NAja ich kann hier nur für mich reden. Da gibt es dann noch 20000 andere Kollegen die maches auch ganz anders sehen.

Ich würde niemals irgendetwas sagen, wenn jemand nicht auf dem Radweg fährt, weil der vereist ist. Ich denke auch ein Großteil der Kollegen wird das so sehen. In letzter Konsequenz bleibt dem Radler aber dann immernoch der Rechtsweg. Denn die Polizei spricht ja keine Schuld sondern sie stellt nur fest. Das letzte Wort hätte immer der Richter und in diesem Falle würde ich es persönlich auf einen Rechtsstreit ankommen lassen..... alleine schon aus dem Grunde, Gerichtsentscheidungen zu schaffen.

Aber ich denke der weitaus problematischere Punkt ist der Umgang zwischen Radfahrern und Kraftfahrern...

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#37209 - 06.03.03 20:39 Re: ausnahmen von radwegbenutzungspflicht [Re: schorsch-adel]
rolf d.
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 548
Hallo Markus,

nachdem ich am Sonntag auf einem stark gesplitteten Radweg
(Döhlau-Moschendorf entlang der B15) auch einen sehr spitzen Stein aus dem Mantel ziehen und den Schlauch wechseln durfte, habe ich mir geschworen, nur noch Straßen zu benützen, solange der Splitt die Radwege ziehrt böse böse , wurscht, was die Grünen dazu sagen! Hoffe, mich entsprechend rechtfertigen zu können. Im Zeifel wirst Du als Splittdiereifentöterzeuge angegeben! grins
Gruß Rolf
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#37256 - 07.03.03 07:48 Re: ausnahmen von radwegbenutzungspflicht [Re: schorsch-adel]
Martina
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 17.728
Hallo,

ich möchte noch einen anderen Aspekt der Zumutbarkeit zur Diskussion stellen: wie sieht es eigentlich bei Radwegen aus, die alle paar Meter mit Drängelgittern versehen sind? Ich will jetzt den Erbauern nichts Böses unterstellen und gehe mal von solchen aus, die ein 'normales' zwinker Rad problemlos umfahren kann, z.B. ein Rad mit Kinderanhänger aber nicht. Muss der Radfahrer mit Kinderanhänger dann den Radweg trotzdem benutzen bzw. bei welcher Drängelgitterdichte ist die Grenze der Zumutbarkeit erreicht?
(einfach untendurchfahren wie Wonko kann leider auch nicht jeder)

Martina
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#37261 - 07.03.03 08:27 Re: ausnahmen von radwegbenutzungspflicht [Re: schorsch-adel]
snorre
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 505
Hallo Markus,

ich weiß zwar nicht wie das rechtlich aussieht, aber ich meide im Winter die bestreuten Radwege. Ich versteh auch gar nicht warum die bestreut werden. Bei Fußwegen, ja OK, aber bei Radwegen ????

Gruß aus Wien
Georg
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#37273 - 07.03.03 09:23 Re: ausnahmen von radwegbenutzungspflicht [Re: Martina]
Wolfrad
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 5.687
Hallo Martina,

wenn zB Poller es unmöglich machen, mit einem Gespann auf einen Radweg einzubiegen, darf man auf der Straße fahren. Also, wenn Ihr mit dem Tandem nicht (oder nur mit Verrenkungen) durchkommt, könnt Ihr die Straße benutzen.

Aber so ganz leuchtet mir die Diskussion nicht ein. Die Polizei schert sich überhaupt nicht darum (dieZeiten sind längst vorbei!). Das Problem sind die Autofahrer, die nicht nur hupen, sondern auch noch als "Verkehrserzieher" auf alle möglichen Arten aktiv werden; da wird es leider für uns Radfahrer gefährlich. Auf den Konfliktfall Radfahrer - Autofahrer hat übrigens auch Berliner hingewiesen.

Und noch eine Bemerkung: Zwar haben die Gemeinden die Verkehrssicherungspflicht. Aber bei den leeren Kassen werden Radwege kaum noch gefegt. Die Situation hat sich wegen der Dosenpfandpflicht noch zusätzlich verschlechtert, weil jetzt keine Dosen mehr, sondern Glassplitter auf den Radwegen liegen.

Gruß aus Essen

Wolfrad
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#37282 - 07.03.03 10:10 Re: ausnahmen von radwegbenutzungspflicht [Re: Wolfrad]
Martina
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 17.728
Hi Wolfrad,

Zitat:
Aber so ganz leuchtet mir die Diskussion nicht ein. Die Polizei schert sich überhaupt nicht darum (dieZeiten sind längst vorbei!).


Da bin ich mir nicht so sicher, wir wurden erst letzten Somer angemault.
Ausserdem sind die rechtlichen Aspekte natürlich immer im Fall eines Unfalls interessant. Klar wenn du tot bist, nützt es dir nichts mehr recht gehabt zu haben, aber es muss ja nicht gleich zum Schlimmsten kommen. Ich habe schon der öfteren von Versuchen von Autofahrern gelesen, einem Radler dem sie die Vorfahrt genommen haben die Alleinschuld am Unfall zu geben, weil er nicht auf dem Radweg gefahren ist. Wobei diese Argumentation eigentlich immer scheitern müsste, denn der Autofahrer kann in der Regel nicht wissen, ob der Radweg nicht gerade heute gesperrt war.

Martina
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#37318 - 07.03.03 14:24 Re: ausnahmen von radwegbenutzungspflicht [Re: rolf d.]
schorsch-adel
Mitglied
Themenersteller
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Beiträge: 6.482
hallo rolf,

Zitat:
Splittdiereifentöterzeuge


als solchen könnte ich Dich vielleicht auch auch noch brauchen. habe gerade mal wieder eine anzeige gegen so einen selbsternannten verkehrserzieher-rambo zu laufen, der mich auf der ascher straße mächtig in die zange genommen hat.

gruß markus
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#37320 - 07.03.03 14:31 Re: ausnahmen von radwegbenutzungspflicht [Re: Berliner]
schorsch-adel
Mitglied
Themenersteller
abwesend abwesend
Beiträge: 6.482
hallo berliner,

so isses. die polizei war bei den von mir schon zahlreich getätigten anzeigen noch nie ein problem. es sind die selbsternannten(tiefergelegten, sesselfurzenden) "verkehrserzieher", wie sie wolfrad zutreffend nennt.

gruß markus
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#37323 - 07.03.03 14:51 Re: ausnahmen von radwegbenutzungspflicht [Re: schorsch-adel]
rolf d.
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 548
Hallo Markus,

stehe selbstverständlich jederzeit zur Verfügung.
Was ist Dir denn auf der Ascher Straße widerfahren?

PS (gehört nicht hierher): Der Inhalator wäre da. schmunzel
Gruß Rolf
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#37340 - 07.03.03 17:19 Re: ausnahmen von radwegbenutzungspflicht [Re: rolf d.]
schorsch-adel
Mitglied
Themenersteller
abwesend abwesend
Beiträge: 6.482
hallo rolf,

am besten zitiere ich einfach mal aus meiner strafanzeige. ist zwar ein bissl lang, erhellt aber den hintergrund meiner ursprünglich hier gestellten frage:

"Am 6.3.03 fuhr ich mit dem Fahrrad von Hof auf der Ascher Straße stadtauswärts nach Regnitzlosau. Um 16.15 Uhr befand ich mich kurz vor der Linkskurve, nach der ich mich dann nach links einordnen wollte, um nach Tauperlitz abzubiegen. Die Benutzung des Radwegs war an diesem Tag wie meistens in diesem Winter wegen messerscharfen Splitts, Teilvereisungen und Glasscherben unzumutbar (ich hatte mir in diesem Winter dort deshalb schon einige Platten gefahren – allein in einer Januarwoche drei Stück - weshalb ich den Radweg im Winter meide).

Das o.g. Fahrzeug setzte etwa 50 –100 m vor der Kurve trotz unübersichtlicher Situation zum Überholen an und hielt sich im gesamten Verlauf der Kurve provokativ links auf gleicher Höhe mit mir mit einem Seitenabstand von schätzungsweise 10 bis 20 cm, was mir enorme Angst einjagte, weil ein Sturz in dieser Situation – eingezwängt zwischen dem Fahrzeug von links, der Leitplanke von rechts und dem von hinten drängenden Verkehr - evtl. hätte tödlich ausgehen können.

Das von mir beabsichtigte Abbiegen nach links wurde mir somit verunmöglicht, ein Zeichen konnte ich nicht geben, weil ich beide Hände zur Vermeidung eines Sturzes am Lenker benötigte. Nicht genug damit, das Fahrzeug bremste nach dem Überholvorgang plötzlich ab, versuchte mir den Weg zu versperren und schien auf mich zu warten. Mir gelang es schließlich doch noch vorher, nach links abzubiegen. Danach fuhr das Fahrzeug wegen des von hinten nachdrängenden Verkehrs weiter."

alles kein einzelfall. ca. 2 minuten vorher wies mich ein knapp links neben mir bleibender pkw-fahrer - allerdings freundlich - auf den (saale-)radweg hin. die hofer polizei wird mir bald den ehrentitel "hofer anzeiger" verleihen.

gruß markus
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#37370 - 07.03.03 21:48 Re: ausnahmen von radwegbenutzungspflicht [Re: schorsch-adel]
rolf d.
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 548
Hallo Markus,

da vergeht einem ja fast die Radellust im Winter. böse
Gottseidank hatte ich noch keine solche üblen Begegnungen, bin ja allerdings bei weitem nicht so oft der Gefahr ausgesetzt wie du
(mein Arbeitsweg ist etwas kürzer und ungefährlicher, von der Treppe mal abgesehen) grins

Interessiert mich, wies ausgegangen ist.
Gruß Rolf
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#39987 - 05.04.03 17:10 Re: ausnahmen von radwegbenutzungspflicht, teil 2 [Re: schorsch-adel]
schorsch-adel
Mitglied
Themenersteller
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Beiträge: 6.482
Zitat:
Interessiert mich, wies ausgegangen ist


hallo miteinander,

für die vielleser, die der fortgang meiner obigen anzeige interessiert:

inzwischen habe ich erwartungsgemäß meinen bußgeldbescheid über 15 EUR von amts wegen erhalten, weil ich mich mit meiner anzeige - siehe im thread weiter oben - wegen nichtbenutzen des radweges auch gleich selber mit angezeigt hatte. dagegen habe ich jetzt folgenden widerspruch eingelegt, den ich vollständig zitieren will (die länge des zitats steht zwar in keinem verhältnis zur bedeutung der angelegenheit, ist aber somit informativer. ich hoffe nicht zu sehr zu langweilen)

"...stadtauswärts auf der Ascherstraße sah ich in Höhe der Gaststätte „Wiesenthal“ an diesem Tag, – wie schon viele Tage vorher - mit Verärgerung , dass auf dem rechts zur Staudtenmühle abzweigenden Radweg trotz frühlingshafter Temperaturen nach wie vor der Splitt nicht geräumt war. Normalerweise fahre ich diesen Streckenabschnitt sehr gerne; da ich mir wegen dieses Splitts in diesem Winter schon viele Platten gefahren hatte - und zwar immer auf diesem Teil des Radweges und ich könnte einen Zeugen benennen, dem es ähnlich erging - sah ich mich gezwungen, die Ascher Straße zu benutzen.

Verantwortlich für die o.g. Reifenpannen war immer der scharfkantige Splitt; ich weiß das deshalb so genau, weil ich als erfahrener Radfahrer die dünnen Splittsteinchen immer sorgfältig aus meinem Reifenmantel ziehe, damit nicht auch noch der neue Schlauch gleich wieder durchstochen wird. Über die Untauglichkeit des Splitts hatte ich mich schon vergeblich beim Verkehrsaufsichtsamt, Herrn XXX (angeblich nicht zuständig) und beim Stadtbauhof, Herrn XXX (ich soll mir ein Mountainbike kaufen) beschwert.

Erst hinter dem ehemaligen Buswartehäuschen stellte ich fest, dass der Teil des Radweges, für den der Landreis Hof zuständig ist, nunmehr geräumt war. Ich hatte jedoch wegen des starken Verkehrsaufkommens keine Gelegenheit mehr, dorthin einzubiegen. Auch war ich über die Reinigung dieses Abschnitts vom Splitt deshalb verwundert, weil er bei meiner Herfahrt am Morgen dieses Tages noch nicht geräumt war (lässt sich sicher nachprüfen).

Nach gängiger Rechtsprechung müssen auch die mit dem Verkehrszeichen 241 StVO gekennzeichneten Radwege nicht benutzt werden, wenn dies unzumutbar ist. Genau dies ist hier der Fall, weil ich auch als Radfahrer, der nicht zu seinem Vergnügen in die Arbeit fährt, einen Anspruch habe, noch vor Einbruch der Dunkelheit zuhause zu sein, ohne mein Fahrrad 12 Kilometer nach Hause schieben oder tragen (wenn ich den hochwertigen Mantel schützen will) zu müssen.

Es gab somit keinen Grund, diesen Radweg zu benutzen."

Ich werd berichten, wie's weitergeht.

markus
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#39988 - 05.04.03 17:25 Re: ausnahmen von radwegbenutzungspflicht, teil 2 [Re: schorsch-adel]
Berliner
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abwesend abwesend
Beiträge: 1.032
Hehe da bin ich aber mal sehr gespannt...... Bitte mal auf alle Fälle schreiben wie das ausgegangen ist.......

*Daumen drückt*

Gruß Daniel
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#40001 - 06.04.03 09:10 Re: ausnahmen von radwegbenutzungspflicht, teil 2 [Re: schorsch-adel]
rolf d.
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 548
Sehr gut, Markus!
Ich kann dem allen nur voll zustimmen.
Da hab ich aber Glück gehabt, daß ich ohne Bußgeld über die Wintersaison gekommen bin. schmunzel

PS Hast Du eigentlich was gehört, ob die Autofahrer, die Dich damals in Gefahr gebracht hatten, bestraft worden sind?
Gruß Rolf

Geändert von rolf d. (06.04.03 09:12)
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#40027 - 06.04.03 16:39 Re: ausnahmen von radwegbenutzungspflicht, teil 2 [Re: rolf d.]
schorsch-adel
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Themenersteller
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Beiträge: 6.482
hallo rolf,

das mit dem bestrafen darf man mir aus datenschutzgründen nicht sagen. mir wurde aber angedeutet, daß mit einem bußgeld zu rechnen sei. beim nächsten telefonat hab ich vor, genauer zu fragen.

gruß markus
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#40126 - 07.04.03 18:06 Re: ausnahmen von radwegbenutzungspflicht, teil 2 [Re: schorsch-adel]
Rolli
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 164
Hallo allerseits,

ich glaube, das eigentliche Problem ist, daß man der meisten Autofahrer, die drängeln, Vorfahrt nehmen, hupen usw. (erlebe ich etliche Male am Tag auf dem Weg zur Arbeit und zurück) gar nicht habhaft wird. Ich frage mich, was hat man überhaupt für eine Chance, zu seinem Recht zu kommen, wenn man den Autofahrer nicht gerade anhält bzw. Zeugen hat? In der Praxis sieht es doch wohl eher so aus, daß die Autofahrer dann an einem vorbeiziehen und vor der Nase wegfahren. Gerade, wenn man z. B. dadurch (schlimmstenfalls) zum Sturz kommt: der Autofahrer fährt doch weiter - beabsichtigt oder unbeabsichtigt. Manch einer bemerkt es doch vielleicht noch nicht einmal. böse Also: was hat man für reelle Chancen, so einen anzuzeigen, abgesehen davon, daß man so schnell keine Zeugen auftreiben kann und sich noch nicht einmal das Nummernschild merken kann, weil alles viel zu schnell geht und der Autofahrer dann weg ist ?
Das ist - meine ich - der eigentliche Ärger an der ganzen Sache.

Rolli
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#40151 - 08.04.03 07:59 Re: Anzeige Verkehrsrowdys [Re: Rolli]
matti
Mitglied Übernachtungsnetzwerk
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Beiträge: 400
Hallo Rolli,
den Versuch mit der Anzeige per Nummernschild habe ich durch, das bringt gar nichts (ausser dass Du den Namen des Fahrzeughalters erfährst), weil später nicht mehr beweisbar ist, wer gefahren ist. In meinem Fall hatte ich 2 weitere Autonummern angegeben, damit die Fahrer als Zeugen auftreten. Diese konnten sich später (mehrere Wochen nach dem Vorfall) nicht mehr erinnern bzw. wurden gar nicht erst gefragt.
Gruss, Matthias
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#40386 - 10.04.03 19:11 radwegbenutzungspflicht, teil 3 [Re: rolf d.]
schorsch-adel
Mitglied
Themenersteller
abwesend abwesend
Beiträge: 6.482
hallo liebe freunde unseres beliebten fortsetzungsromans,

ich habe post von der polizei gekriegt:

das von amts wegen (durch meine selbstanzeige angestrengte) ordnungswidrigkeitsverfahren gegen mich (s.o.) wurde wegen meiner weiter oben stehenden begründung eingestellt.

der von mir angezeigte autofahrer hat einen bußgeldbescheid über 35 EUR gekriegt. "mehr war leider nicht drin, so ohne weitere zeugen", erklärte mir der freundliche polizist, der wegen der (von amts wegen unumgänglichen) anzeige gegen mich ein schlechtes gewissen hatte.

was lange währt...

danke für Euer daumendrücken!

markus



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#40394 - 10.04.03 19:57 Re: radwegbenutzungspflicht, teil 3 [Re: schorsch-adel]
rolf d.
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 548
Also doch noch zufriedenstellend gelöst worden, finde ich gut so!
Gratuliere Dir zu deinem Erfolg, Markus zwinker

Machmers im nächsten Winter wieder so, wenn der Split gegen uns bzw. unsere Reifen sein sollte. schmunzel
Gruß Rolf

Geändert von rolf d. (10.04.03 19:58)
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#40414 - 11.04.03 04:48 Re: radwegbenutzungspflicht, teil 3 [Re: schorsch-adel]
Berliner
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 1.032
Damit habe ich auch gerechnet. Herzlichen Glückwunsch.

Gruß Daniel
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