Re: Speedhub Zweit- & Erstbesitzer Unterschied

von: noireg-b

Re: Speedhub Zweit- & Erstbesitzer Unterschied - 18.03.24 10:23

Interessant in diesem Zusammenhang finde ich die rechtliche Unterscheidung zwischen "Besitz" und "Eigentum":
Uni-Potsdam Rechtskunde online
Da die wenigsten Rohloff-Eigentümer*innen direkt bei Rohloff gekauft haben dürften, spielt die Einschätzung bei Rohloff nur im Zusammenhang mit versprochenen Garantieleistungen eine Rolle.
Entscheidender sind die gesetzlichen Rechte aus dem Kaufvertrag mit dem Händler. Diese gelten 24 Monate nach dem Eigentumserwerb.
Evtl. sollte sich Rohloff mal juristisch beraten lassen und die unmissverständlichen Begriffe verwenden.
Ein Probefahrrad bei einer Messe hat also eine Vielzahl von Besitzer*innen. Wenn es später verkauft wird, wüsste kaum jemand was bei Rohloff da als "xter"-Besitzer eingetragen werden soll.
Wer sein Fahrrad über den Arbeitgeber least wird auch nur Besitzer*in und erst dann Eigentümer*in, wenn das Rad nachher gegen einen Restkaufpreis übernommen wird.

Bei Haus- und Wohnungseigentum dürften die Begrifflichkeiten schwierig sein, weil in den meisten Fällen eine Bank oder sogar mehrere im Spiel sind.

Beim Fahrrad ist es ja einfach: Jede Person, die auf dem Sattel "sitzt" wird sprachlich und juristisch zur*m Besitzer*in. Diejenige Person, die im Kaufvertrag steht bzw. die Rechnung gezahlt hat, ist Eigentümer*in.