Re: Radmitnahme beim 49-Euro Ticket

von: Uwe Radholz

Re: Radmitnahme beim 49-Euro Ticket - 13.05.23 06:45

In Antwort auf: Muskatreibe
In Antwort auf: Uwe Radholz
In Antwort auf: Juergen
Wieso Fahrschein?
Mit dem D-Ticket steige ich doch ein und aus,wo ich will. Was brauche ich da ein Ticket?

Genau das schreibe ich doch. Die Aufhebung einer Zugbindung macht nur Sinn , wenn ich sowas auch habe. Also ein anderes als das D-Ticket. Ich verstehe wirklich nicht, worum es geht. Welche Rechte reduziert werden sollen?
Der Reiseplan sei:
Regio-Bahnhof A > Fernverkehrsbahnhof B > Fernverkehrsbahnhof C > Regiobahnhof D

Also fahrtspezifisch folgende Tickets nötig:
A > B = D-Ticket
B > C = Zugbindungsticket
C > D = D-Ticket

Der Fahrtverlauf sei:
A > B verspätet => B > C Verbindung nicht erreichbar und Ticket verfällt erstattunglos mangels Aufhebung der Zugbindung.

Fahrgastrechte gibt's nur, wenn Strecken A > B trotz 'habe-eine-Nahverkehrs-flatrate-schon-bezahlt' fahrtspezifisch nochmals gekauft wird.

Schon klar. Wenn ich ein Ticket A-D kaufe, was oft sinnvoll ist, dann spielt das Deutschlandticket keine Rolle und wenn ich es so mache, wie du es oben schreibst, dann sind es drei Fahrten, die nicht anders behandelt werden, als bisher die Verwendung eines Abos. So wie es beschrieben wurde.
Ich kann von mir aus mit drei verschiedenen Verkehrsmitteln zum Hauptbahnhof fahren, von denen eines zur Bahn gehört. Weder die Verspätung oder der Ausfall der U-Bahn noch die der S-Bahn oder ein Regio (was von hier auch geht), begründeten bisher einen Anspruch.