Re: Radmitnahme beim 49-Euro Ticket

von: Muskatreibe

Re: Radmitnahme beim 49-Euro Ticket - 13.05.23 06:22

In Antwort auf: Uwe Radholz
In Antwort auf: Juergen
Wieso Fahrschein?
Mit dem D-Ticket steige ich doch ein und aus,wo ich will. Was brauche ich da ein Ticket?

Genau das schreibe ich doch. Die Aufhebung einer Zugbindung macht nur Sinn , wenn ich sowas auch habe. Also ein anderes als das D-Ticket. Ich verstehe wirklich nicht, worum es geht. Welche Rechte reduziert werden sollen?
Der Reiseplan sei:
Regio-Bahnhof A > Fernverkehrsbahnhof B > Fernverkehrsbahnhof C > Regiobahnhof D

Also fahrtspezifisch folgende Tickets nötig:
A > B = D-Ticket
B > C = Zugbindungsticket
C > D = D-Ticket

Der Fahrtverlauf sei:
A > B verspätet => B > C Verbindung nicht erreichbar und Ticket verfällt erstattunglos mangels Aufhebung der Zugbindung.

Fahrgastrechte gibt's nur, wenn Strecken A > B trotz 'habe-eine-Nahverkehrs-flatrate-schon-bezahlt' fahrtspezifisch nochmals gekauft wird.