Re: Radmitnahme beim 49-Euro Ticket

von: hopi

Re: Radmitnahme beim 49-Euro Ticket - 13.05.23 05:49

In Antwort auf: Uwe Radholz
In Antwort auf: Juergen
Wieso Fahrschein?
Mit dem D-Ticket steige ich doch ein und aus,wo ich will. Was brauche ich da ein Ticket?

Genau das schreibe ich doch. Die Aufhebung einer Zugbindung macht nur Sinn , wenn ich sowas auch habe. Also ein anderes als das D-Ticket. Ich verstehe wirklich nicht, worum es geht. Welche Rechte reduziert werden sollen?
die tägliche Praxis bei Bahnfahrten mit einem Nahverkehrsvor- bzw. Nachlauf und einer weiteren Teilstrecke mit Zügen des Fernverkehrs hat es doch auch schon bisher für Abonnenten irgendwelcher Nahverkehrstickets gegeben. Für NRW haben wir auch noch die relativ kundenfreundliche Regelung der "Mobilitätsgarantie". Ich kann wirklich bisher nicht erkennen, wann oder in welcher Art diese Regelung geändert wurde.
Und nochmals: Aus dem einige Beiträge vorher zitierten Twitterbeitrag kann ich eine solche vermeintliche oder vielleicht auch tatsächliche Änderung nicht erkennen. Ich gehe daher mal zunächst davon aus, dass es sich hier um eine Fehlinterpretation handelt und sich die Fahrgastrechte für Nutzer des Deutschlandticket nicht von denen der Nutzer irgendeines anderen Nahverkehrsabos unterscheiden.

Wem einem anderen Diskussionsteilnehmer anderes bekannt sein sollte, könnte ein passender Beitrag hier in diesem Faden hilfreich sein. schmunzel