Re: Fahrradzukunft 32 erschienen!

von: derSammy

Re: Fahrradzukunft 32 erschienen! - 07.10.21 14:15

Oh, da kommen wir in eine hoch-philosophische Frage in Richtung, was Politik soll/darf/muss und was nicht. grins

Aber nicht alles was hinkt, ist ein Vergleich:
Beim Licht gibt es klare rechtliche Regelungen.

Bei den Straßensperrungen gibt es in §45 (9) StVO eigentlich auch eine ganz klare Regelung: Fahrrradverbote sind nur unter ganz besonderen Umständen überhaupt möglich. Verbote als Regelfall z.B. für Tunnel oder vierspurige Straßen sind darin explizit nicht aufgeführt!
Und der Artikel zeigt halt auf, dass es Gegenbeispiele gibt, wo solche Straßen eben nicht mit Verboten belegt sind und dass dort offensichtlich "die Welt nicht untergeht".

Und nee, mir behagt es gar nicht, wenn sich irgendwelche Schreibtischtäter der untersten Verkehrsbehörden in Hinterkleinkuckucksheim aus der Lenkradperspektive sich auf einmal ihrer "Schutzverantwortung" erinnern und nach willkürlichem Ermessen eigenmächtig entscheiden, welche Straßen sie alternativlos einfach für den Radverkehr sperren!
Aus allgemeinen Erwägungen heraus, aber ganz konkret z.B. auch weil diese Personen Gefährdungen nicht immer richtig einzuschätzen vermögen (das ist auch nicht unbedingt deren Aufgabe).

Weil du das Beispiel mit dem Licht brachtest. Ich erinnere mich da noch grob an einen Auszug aus der Unfallstatistik von Köln über ein gesamtes Jahr. Da gab es ganze 4 Unfälle, bei denen mangelhafte Beleuchtung (als (möglicher) Unfallgrund) festgestellt wurde. Und eines davon war sogar ein Fahrrad...

P.S.: Was ist denn für dich eine "Schnellstraße"? Die StVO kennt diese Begrifflichkeit meines Wissens nicht. Am häufigsten wird sie synonym zu Kraftfahrstraßen verwendet und auf diesen sind per Definition Radfahrer außen vor...