Re: Fahrradzukunft 32 erschienen!

von: Toxxi

Re: Fahrradzukunft 32 erschienen! - 24.08.21 18:45

In Antwort auf: AndreMQ
D.h. es muss die Option der Straßenbenutzung sein, wenn nicht DANEBEN ein Radweg ist. Der darf dann auch benutzungspflichtig sein, wenn er die Aufgabe wie die Straße erfüllt.

Meines Erachtens ist ein nicht straßenbegleitender Radweg sowieso nicht benutzungspflichtig. Dem Wortlaut des Gesetzes nach ist ein Radweg schon dann nicht mehr straßenbegleitend, wenn er eine andere Vorfahrtsregelung hat als die Hauptstraße.

Gruß
Thoralf