Re: Fahrradzukunft 32 erschienen!

von: Fichtenmoped

Re: Fahrradzukunft 32 erschienen! - 24.08.21 15:42

In Antwort auf: derSammy
Interessant, wo steht das?

Ich kenne eine andere Definition einer Kraftfahrtstraße. Kann es sein, dass du hier etwas mit dem Gültigkeitsbereich von "Richtgeschwindigkeit 130" durcheinander bringst?

Was die Seitenstreifenbenutzung betrifft, einfach mal in die StVO schauen. Da muss man gar nicht weit blättern, ist alles schon in Paragraph 2 geregelt (Absätze (1) und (4) sind hier maßgeblich).


Ich widerrufe alles und behaupte das Gegenteil.

Ich hatte in der Tat die Geschwindigkeitsregelung im Hinterkopf und daraus fälschlicher Weise auf die Qualifizierung der Straße geschlossen. Dadurch ist auch das mit dem Seitenstreifen, den Radfahrer (jenseits von Autobahn und Kraftfahrstraße benutzen dürfen) falsch.

Immerhin habe ich jetzt meinen Kenntnisstand mal wieder aufgefrischt. Fahren würde ich da mit dem Rad aber trotzdem nicht, wenn es sich irgend vermeiden ließe.