Re: Fahrradzukunft 32 erschienen!

von: derSammy

Re: Fahrradzukunft 32 erschienen! - 24.08.21 14:13

Bundesstraßen kennt die StVO nicht, aus dieser Eingruppierung erwächst keine rechtliche Verbindlichkeit. Sondern dageht es im Kern nur um die Zuständigkeit, was den Unterhalt betrifft. Bundesstraßen gibt es in allen Ausbauformen, von Tempo30-Innerortssträßchen, bis hin zu autobahngleichgestellten vierspurigen Außerortsstraßen ohne Tempolimit.