Re: Fahrradzukunft 32 erschienen!

von: Keine Ahnung

Re: Fahrradzukunft 32 erschienen! - 24.08.21 13:52

In Antwort auf: Fichtenmoped
Eine Kraftfahrstraße ist eine Straße mit mindestens zwei Richtungsfahrbahnen, die bauartlich voneinander getrennt sind. Das ist nicht zwingend auszuschildern. Als bauartliche Trennung zählt auch eine Doppellinie.


Das ist so nicht richtig. Eine Bundesstraße kann durchaus auch mehrspurig sein und sogar getrennte Richtungsfahrbahnen haben und erlaubt ohne Zusatzbeschilderung auch Radverkehr. Eine Kraftfahrstraße kann auch ohne bauartliche Trennung auskommen, erlaubt dann aber nur 100 km/h (ohne Geschwindigkeits-Beschilderung; im Ort dann ohne Geschwindigkeits-Beschilderung nur 50 km/h). Erst die bauartliche Trennung der Richtungsspuren führt zur erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h, die dann aber auch durch Zusatzbeschilderung wieder reduziert werden kann. Ohne das Ausweisen der Straße als Kraftfahrstraße durch das entsprechende Schild, ist die Straße zunächst einmal eine Bundesstraße und kann auch von Fahrrädern befahren werden, falls nicht ein ausgewiesener Radweg vorhanden ist oder eine Beschilderung dies untersagt.