Re: Fahrradzukunft 32 erschienen!

von: Fichtenmoped

Re: Fahrradzukunft 32 erschienen! - 24.08.21 11:59

Hallo zusammen,

das ist wieder mal eine Zusammenstellung interessanter Artikel.

Gleich beim ersten Artikel kräuselten sich mir jedoch die Nackenhaare, weil da zu den gelieferten Bildern steht, "mit dem Rad legal zu befahren" Das halte ich für falsch. Richtig ist zwar, dass man auch mehrspurige Bundesstraßen grundsätzlich mit dem Rad befahren darf, nicht jedoch Kraftfahrstraßen. Eine Kraftfahrstraße ist eine Straße mit mindestens zwei Richtungsfahrbahnen, die bauartlich voneinander getrennt sind. Das ist nicht zwingend auszuschildern. Als bauartliche Trennung zählt auch eine Doppellinie.

Wenn ich mir die Bilder so betrachte, sind da zur Fahrbahntrennung sogar Leitplanken vorhanden. Ergo handelt es sich um Kraftfahrstraßen und ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass es da eine explizite Freigabe für Radfahrer gibt.

Bitte noch mal genau recherchieren, ehe das ein paar Unentwegte nachfahren und sich nicht nur in Gefahr bringen sondern auch rechswidrig handeln. Es droht als Minimum ein Verwarngeld.

Den Seitenstreifen im ersten Bild darf übrigens niemand ohne Ausnahmegenehmigung legal befahren.

Gruß
Günter