Re: Neue Jugendherberge in Pirmasens

von: hopi

Re: Neue Jugendherberge in Pirmasens - 12.03.19 08:31

In Antwort auf: veloträumer
. . . . ist ja ein Verein hat damit auch ein Pflicht zur Gemeinnützigkeit.
das ist aber eine sehr verwegene Interpretation unseres Vereinsrechts. Vereine können, wen diese es möchten, durchaus eine Anerkennung als gemeinnützig anstreben, aber eine Verpflichtung dazu besteht nicht. grins

Ob sich mit einer anerkannten Gemeinnützigkeit ökonomisch fragwürdige Regelungen wie beispielsweise die Bereitstellung von 10 % der Bettenkapazität für vielleicht noch irgendwann mal eintreffende Gäste einfordern lässt, erscheint zumindest mir nicht so sicher zu sein, auch wenn ein gemeinnütziger Verein oder sonstiger Anbieter das durchaus nach eigener Entscheidung so machen könnte. Wenn ich mich mal an meine Zeit als geschäftsführender Vorsitzender eines Luftsportvereins erinnere, waren wir trotz zweifelsfrei anerkannter Gemeinnützigkeit auch nicht verpflichtet, stets Segelflugzeuge zur Nutzung für irgendwann vielleicht noch auftauchende Vereinsmitglieder frei zu halten.