Re: TU Dresden erforscht Verhaltensdaten

von: veloträumer

Re: TU Dresden erforscht Verhaltensdaten - 01.12.17 14:01

In Antwort auf: Uli
Zitat:
Da wäre eine Benutzungspflicht doch schon ein ggf. deutlich verzerrender Einfluss.

Ich war mir an einigen Stellen der Umfrage ziemlich sicher, dass den Fragenden die StVO bei den Auswahlmöglichkeiten egal war. Wenn das ganz bewusst gemacht wurde, um zu erfahren, ob z.B. die Probanden je nach Situation und persönlicher Anforderung / Einschätzung die Regeln einhalten oder nicht, ist das okay, sollte aber m.E. erwähnt werden. Da es nicht wurde, hätte ich an diesen Stellen gerne geantwortet "Die Frage stellt sich nicht, denn die StVO schreibt vor, dass ...".

Es wurde ja auch gefragt, ob beim Radfahren gegen Regeln verstößt oder nicht. Stehen andere Fragen in dem Zusammenhang mit Regelverstößen, kann man anhand der Anworten auch auswerten, ob die Antworten kohärent sind. Inkohärente Antwortbögen fallen dann ggf. aus der Wertung raus.

Wer bereit ist, auch gegen Regeln zu verstoßen, wird schon eine eher stärkere Beziehung zum Radfahren haben. In manchen Fällen ist es aber unerheblich, denn entscheidend ist, wie du als Radler die Situationen einschätzt. Den Fragern ist ja offenbar bekannt, dass Radler Regelverstöße ausüben, sogar aus gutem Grund. So waren einige Fragen ausgelegt. Wenn man Urteile von Radlern über die Qualität von Radwegen erhalten will, ist man auf Antworter angewiesen, die sich nicht immer an die Regeln halten. Wer sich immer an die Regeln hält, benutzt zwangsläufig auch gefährliche oder unkomfortable Radwege. Das alles lässt wieder Rückschlüsse auf Radwegeakzeptanz und die Höhe der Radaffinität des Radlers zu - also z.B. auch ob Kampradler, Genussradler oder Angstradler. In anderen Fällen soll nur die Komforttoleranz des Radlers ermittelt werden, da ist es eher störend, wenn man die Wahlmöglichkeiten durch Verkehrsregelwerke verengt oder verzerrt.