Re: Kocher für den "Einstieg"

von: harald.m

Re: Kocher für den "Einstieg" - 08.01.23 08:33

Hier noch mein Beitrag zu CE Kennzeichnung.

Natürlich unterliegen nicht alle Produkte der CE Kennzeichnungspflicht. Hier eine Liste: https://www.it-recht-kanzlei.de/Thema/ce-kennzeichen.html?page=3#sect_1

Die Camping Brenner scheinen tatsächlich kennzeichnungspflichtig zu sein, wie aus de EU Richtline über Gasverbrauchseinrichtungen hervorgeht. https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2009:330:0010:0027:de:PDF

Man muss aber auch wissen dass es sich bei diesem CE Kennzeichen um ein (erlaubtes) nichttariffäres Handelshemmnis handelt mit dem unter dem Deckmantel der Sicherheit das Preisniveau für Kosumenten hoch gehalten wird.

Die Chinesen sind nicht blöd und labeln viele Geräte mit dem CE (für China Export) Logo. Das EU Logo sieht dummerweise dem China Logo verblüffend ähnlich. Na so was!

Für Bauteile ist keine CE Kennzeichnung erforderlich. Der höchst illegale und gemeingefährliche Brenner kann, wenn er in zwei Teilen erworben wird, legal importiert werden.

Der Zoll kümmert sich meines Wissens nur um elektrische Geräte ohne CE Zeichen.

Soto kenne ich als Marke für Bergsteiger. Hab mal auf nem Camping einen Radreisenden getroffen, der Bergsteiger und Radler war. Seinen Soto hat er sich illegalerweise aus Japan importiert. War sein Soto jetzt schlechter als der überaus sichere, den es jetzt
mit CE Zeichen gibt?