Re: Kocher für den "Einstieg"

von: derSammy

Re: Kocher für den "Einstieg" - 06.01.23 13:19

In Antwort auf: cyclist
Naja, wer hier sogar
In Antwort auf: derSammy
Flüssigsprengstoff
empfiehlt, von dem kann man wohl auch nix anderes erwarten, als weitere nicht rechtmäßige Empfehlungen.

lach
Musste erst mal suchen, ob das wirklich von mir war. Freudscher Verschreiber, sollte natürlich Flüssigbrennstoff heißen.

In Antwort auf: cyclist

Das Inverkehrbringen von Waren/Produkten, ohne CE, ist nun mal nicht zulässig:
Einfuhr von Waren ohne CE (Link zum Zoll)
CE-Kennzeichnung
Abmahnung für Händler
Link zur IHK Bremen

Auch durch Privatpersonen importierte Produkte ohne CE werden durch den Zoll beschlagnahmt, es ist also Glückssache, ob das bestellte Produkt ankommt, oder auch nicht. Wenn nicht, dann ist im einfachsten Fall "nur" der Kaufbetrag weg...

Ich hab solche Einzugsaktionen vom Zoll noch nie erlebt. Und ganz persönlich habe ich bei diesem Warenwert die Risikoabwägung getroffen. Man bestellt ja so viel bei Amazon, ebay und Aliexpress, da kannst du dich wirklich schwerlich immer im Vorfeld damit beschäftigen, ob da ein "CE" dran pappt. Und ist denn wirklich sicher, dass das CE nicht bei dem Kocher fehlt?


In Antwort auf: cyclist

Unabhängig davon, ist ja im Juli 2021 die Grenze für die Einfuhrumsatzsteuer von bis zu 22,-€ entfallen, so das hier immer noch ein entsprechender Betrag dazu kommt.

Diesbezüglich kann ich dich beruhigen. Einerseits gibts den Kocher auch bei Amazon, da wird er von einem europäischen Lager aus verschickt und das mit dem Zoll und der Importbesteuerung ist da schon gelaufen.
Aber selbst wenn du bei Aliexpress bestellst, so hast du mit der Einfuhrumsatzsteuer in aller Regel nix zu tun, weil Aliexpress diese bei Wa... selbst abführt.