Re: Kocher für den "Einstieg"

von: cyclist

Re: Kocher für den "Einstieg" - 06.01.23 12:23

Zitat:
Hm, ob ich auf das CE-Zeichen so viel Wert legen würde? Anders als beim TÜV oder so, wird da ja nichts getestet, sondern der Hersteller erklärt lediglich, dass er da ein sicheres Produkt auf dem Stand der Technik vermarktet. Draufpappen kann das prinzipiell jeder. Und wenns fehlt - nicht gut, aber ich hab auch so ein Ding und werds weiter benutzen.
Naja, wer hier sogar
In Antwort auf: derSammy
Flüssigsprengstoff
empfiehlt, von dem kann man wohl auch nix anderes erwarten, als weitere nicht rechtmäßige Empfehlungen.
Das Inverkehrbringen von Waren/Produkten, ohne CE, ist nun mal nicht zulässig:
Einfuhr von Waren ohne CE (Link zum Zoll)
CE-Kennzeichnung
Abmahnung für Händler
Link zur IHK Bremen

Auch durch Privatpersonen importierte Produkte ohne CE werden durch den Zoll beschlagnahmt, es ist also Glückssache, ob das bestellte Produkt ankommt, oder auch nicht. Wenn nicht, dann ist im einfachsten Fall "nur" der Kaufbetrag weg...
Dasselbe gilt, wenn sich herausstellt, dass das CE-Kennzeichen gefälscht wurde, oder zu Unrecht vergeben wurde.
Unabhängig davon, ist ja im Juli 2021 die Grenze für die Einfuhrumsatzsteuer von bis zu 22,-€ entfallen, so das hier immer noch ein entsprechender Betrag dazu kommt.