Re: Auslandskrankenversicherung

von: Axurit

Re: Auslandskrankenversicherung - 05.01.19 12:19

In Antwort auf: andi12.2
Frage ist nur, ob in deinem Fall die AXA Versicherung sich im Fall der Fälle ziert zu zahlen, weil du ja dann schon länger im Ausland warst, als es über ihre Versicherung abgedeckt ist.
In den Versicherungsbedingungen steht in der Regel, dass der Schutz für Aufenthalte von bis zu x Tagen gilt. Wenn der Versicherungsschutz beginnt, während man schon im Ausland ist, dann werden natürlich die Aufenthaltstage bis zum Versicherungsbeginn mit gerechnet. Andernfalls könnte man ja alle vier Wochen eine der günstigen Versicherungen mit Schutz bis vier Wochen Aufenthalt für 9,99 Euro abschliessen. Ob und wie das im Versicherungsfall von den Versicherungen überprüft wird, ist eine andere Frage. Ich würde es nicht darauf ankommen lassen, insbesondere bei Fernreisen, wo der tatsächliche Beginn des Auslandsaufenthalts meist recht einfach nachgeprüft werden kann.