Re: ADFC Radreiseanalyse 23 vorgestellt

von: MajaM

Re: ADFC Radreiseanalyse 23 vorgestellt - 09.03.23 12:29

In Antwort auf: Deul
In Frankfurt wurde ein Busfahrer wegen Gefährlicher Körperverletzung verurteilt, der zu einem solchen Radweg den Mindestabstand nicht einhielt.

Bist Du sicher? Von Mindestabstand zu Markierungen habe ich noch nie etwas gehört. Handelte es sich da um einen Schutzstreifen oder Radfahrstreifen?

Ich kenne es so: Schutzstreifen (also die gestrichelte Markierung eines meist eher schmalen Streifens am Fahrbahnrand) gehören zur Fahrbahn und sind mehr oder minder ohne Belang. Sprich als Radlerin fährt man besser genau auf der gestrichelten Linie und Kfz haben selbstverständlich die 1,5 bzw. 2m Abstand zu meinem linken Lenkerende zu halten.

Radfahrstreifen - also die Dinger mit durchgehender Begrenzungslinie, eher breit ausgeführt, mit blauem Fahrrad-Schild daneben - die sind ein eigener Fahrbahnteil, der für unsereine benutzungspflichtig ist und wo die Überholabstandsregel für Kfz nicht so eindeutig gilt.