Re: Alpenfeeling Anfang April

von: Hansflo

Re: Alpenfeeling Anfang April - 14.11.22 14:09

Ich kann mit diesem weinerlichen Gegreine „wenn ICH nicht darf, darfst DU auch nicht dürfen“, nichts anfangen, und schon gar nicht, wenn es um eine zeitlich begrenzte Baustellensituation in einem geografisch herausfordernden Umfeld geht.

Aber ich sehe, soweit liegen wir beide ja gar nicht auseinander:

In Antwort auf: bk1
Aber wenn Sperrung, dann für Autos mit Ausnahme für Anlieger, Lieferanten, Touristen, die an der Straße übernachten u.s.w., wie es das anderswo schon oft gibt.

Wenn es Ausnahmen für Anrainer, Lieferanten und Touristen geben soll, dann ist ja alles in Ordnung und das sehe ich als vernünftige Lösung. Ich würde die Ausnahmen allerdings noch ein kleines bisschen erweitern:

- ein Bewohner von Klösterle soll weiterhin zu seinem Hausarzt oder Spezialisten nach Landeck fahren dürfen.
- Und bitte auch der Kundendiensttechniker, der in Landeck wohnhaft ist, zu seinem Einsatz wegen einer ausgefallenen Heizung auf der anderen Seite des Arlbergs.
- Weiters beantrage ich eine Ausnahmeregelung für die Oma aus Sankt Anton, die ihr Enkelkind in Bludenz besuchen möchte.
- Weiters bitte auch Ausnahmen für alle Arbeitnehmer, die jenseits des Passes arbeiten, wobei die Ausnahme auch für die abendliche (oder bei Nachtschicht für die morgendliche) Heimfahrt gelten soll.

(Alle Ortsangaben mögen bitte nur als beispielhaft gesehen werden, ebenso die geschlechtsspezifischen Ansprachen, die Ausnahmen für die Oma sollen also auch für den Opa gelten, allenfalls sogar noch für Onkel, Tante, Schwager und Schwägerin.)

Mit den von dir genannten Ausnahmewünschen und meinen bescheidenen Ergänzungen (und einige andere, auf die wir uns sicherlich zusätzlich noch einigen könnten) dürfte der Großteil des bisherigen Tunnelverkehrs die Passstrecke benützen, die restlichen 20% sollen den Arlberg bitte gefälligst großräumig über die Autobahn in München oder zumindest über den Allgäu umfahren, allenfalls sollte noch die Bielerhöhe erlaubt sein.

Wir müssten allerdings noch festlegen, ob die beispielhafte Oma, wenn sie nicht aus Sankt Anton, sondern aus Landeck oder gar aus Imst kommt und das Enkerl nicht in Bludenz, sondern in Nüziders wohnt, dieses Ausnahmeprivileg auch noch bekommen soll.

Hans