von: StephanBehrendt
Re: Keine Lithiumakkus mehr im aufgegebenen Gepäck - 13.04.16 15:07
In Antwort auf: derSammy
In Antwort auf: JSchro
Wenn Vorschriften und Gesetze so eindeutig wären, dann bräuchte man keine Gerichte und Anwälte, um rauszufinden, was wirklich gilt.
Darunter kommen Verordnungen; Verkehrsschilder werden in der StVO beschrieben; die Fahrradbeleuchtung in §67 der STVZO.
Darunter kommen VVs, TAs und TRs; Details der Fahrradbeleuchtung werden z. B. in einer TA geregelt. Diese Verordnungen, Richtlinien und Anleitungen werden auch häufiger korrigiert oder verfeinert als Gesetze; man benötigt dafür das Parlament nicht.
Bei den LiIon-Akkus gibt es wohl von den UN Verordnungen zum Versand, darauf aufbauend SV 188 ADR zum
Tranport von Kleinmengen im Flugzeug. Für den unbedarften Kontrolleur ist es wichtig, dass ein Teil möglichst eindeutig und fälschunsicher beschriftet ist. Und natürlich soll es auch möglichst professionell aussehen - eben nicht nach Bastelware.