Re: Keine Lithiumakkus mehr im aufgegebenen Gepäck

von: derSammy

Re: Keine Lithiumakkus mehr im aufgegebenen Gepäck - 13.04.16 11:52

In Antwort auf: JSchro

Wenn Vorschriften und Gesetze so eindeutig wären, dann bräuchte man keine Gerichte und Anwälte, um rauszufinden, was wirklich gilt.

Trotzdem ist es nicht das Wesen von Gesetzen "uneindeutig" zu sein.
Richtig ist, dass Gesetze in der Regel den Rahmen für Regelungen vorgeben und dadurch prinzipiell meist noch eine gewisse Schwammigkeit aufweisen. Deshalb werden sie in diesem Fall durch Verordnungen/Verwaltungsvorgaben und sonstige Regeln präzissiert. Im Luftverkehr gibt es die Regelungen, auf die man sich international verständigt, verbindlich ist dann das, was die Fluggesellschaften aushandeln. Und da stehen dann die Vorgaben mit den 100Wh und den 160Wh klar und verbindlich drin. Dass dies keine Luftblase ist, zeigt die Bemerkung von Henning, denn die Akkus für Industriewerkzeugen können durchaus in die genannten Grenzbereiche kommen und da erwarte ich von den Kontrolleuren zurecht, dass die klaren Zahlenvorgaben korrekt zu überprüfen wissen.
Was die Gerichte und Anwälte betrifft, so besteht immer noch ein Unterschied, ob es eines Grundsatzurteils bedarf, oder ob nur irgendwer "noch einmal schriftlich braucht", wie der aktuelle Sachstand ist. Die Grundsatzurteile sind dabei dann gar nicht mal so häufig.