Re: Keine Lithiumakkus mehr im aufgegebenen Gepäck

von: Ulli Gue

Re: Keine Lithiumakkus mehr im aufgegebenen Gepäck - 13.04.16 10:38

In Antwort auf: JSchro
In Antwort auf: Ulli Gue
In Antwort auf: JSchro

Das Wesen von Vorschriften ist, dass sie einen Ermessensspielraum oder Graubereich beinhalten.

Das ist oftmals in Deutschland so, das stimmt. In anderen Ländern wurde bei der Polizei, Zoll und Sicherheitspersonal z.T. die Nulltoleranzstrategie (Zero Tolerance) eingeführt. Das einmal Entschiedene und Gesagte wird nicht zurückgenommen.
Gruß Ulli


Du kannst keine eindeutigen Vorschriften machen. Außer Du führst als Regel ein, was man nicht einwandfrei in die Definition unterbekommt, bekommt einen Negativbescheid.

Und in solch einem Regelsystem hat so etwas wie der FL noch schneller verloren als in einem System, das Ermessensspielräume zulässt.

Ich verstehe nicht was du meinst. Was ist z.B. an diesen Vorschriften uneindeutig und diskutabel:
- einer roten Ampel
- an einem Stopp-Schild
- am Parkverbotsschild
- und an der Vorschrift, PowerBanks dürfen nicht mehr als 100Wh haben

In Antwort auf: JSchro

Außer Du führst als Regel ein, was man nicht einwandfrei in die Definition unterbekommt, bekommt einen Negativbescheid.

Ja, das ist der Sinn von Zero Tolerance. Alles was nicht eindeutig mit ja beantwortet werden kann, bedeutet nein.
Gruß Ulli