Re: Liegerad und Hänger - Intercity der DB

von: Ulli Gue

Re: Liegerad und Hänger - Intercity der DB - 23.04.14 12:00

In Antwort auf: wanz

Kann ich ein Liegerad (Streetmachine)und einen Fahrradanhänger (Bob-Yak) mit in den IC oder den EC nehmen?


Hallo wanz, um es kurz zu machen - Ja, du kannst beides mitnehmen, wenn in den Fahrradabteilen genügend Platz ist.

Hier aber erstmal die rechtliche Seite. In Paragraph 8.2 der Beförderungsbedingungen der
Deutschen Bahn AG vom 15.12.2013 steht sinngemäß (kopieren ist ja leider nicht erlaubt) folgendes:
Du darfst nur 1 Fahrrad mitnehmen. Es dürfen nur zweirädrige, einsitzige, nicht- oder elektrohilfsmotorisierte Fahrräder sowie zusammengeklappte Fahrradanhänger mitgenommen werden. In einigen Zügen können, sofern Platz vorhanden, Liegeräder, Tandems sowie Dreiräder mitgenommen werden.

Paragraph 8.4 beschreibt das Beförderungs- und Reservierungsentgelt
Dort steht, dass ein Fahrrad im Fernverkehr Eur 9,00 (mit Bahncard50 Eur 6,00) kostet.
Dort steht nicht, dass für den Hänger extra gezahlt werden muss. Das gilt z.B in einigen Nahverkehrsverbünden. Habe hier aber, wegen fehlendem Hänger, keine Erfahrung,

Fazit 1: (sichere Lösung)
Geh in Bremen zum Schalter und kauf dir dort die Tickets (1 Personenticket, 1 Fahrradticket für den Fernverkehr) unter Hinweis auf deine besondere Lage (Liegerad und Hänger).

Fazit 2: (unsichere Lösung)
Kauf dir nur oben genannte Tickets (ohne Hinweis auf dein Liegerad und Hänger). Wahrscheinlich kommst du mit, bist aber immer vom Wohlwollen des jeweiligen Schaffners angewiesen. (Meine Erfahrung ist hier eher positiv, aber manche Schaffner versuchen halt erst immer ihre Machtstellung auszukosten).

Ulli