Re: Liegerad und Hänger - Intercity der DB

von: derSammy

Re: Liegerad und Hänger - Intercity der DB - 22.04.14 20:12

In Antwort auf: FlevoMartin

gibt zwei Methoden: Zwei ganz normale Fernverkehrsfahrkarten lösen ist die, bei der Du am wenigsten Nervenkitzel haben wirst.

Du meinst Fahrradfernverkehrskarten? Problemlos bekommt man die meines Wissens nur in Kombination mit einem entsprechenden Fernverkehrsticket.
Ich bin ja sonst auch nicht auf den Kopf gefallen, aber die Beförderungsbestimmungen bei der Bahn sind oft selbst bei viel Willen die Sache zu durchdringen nicht nachvollziehbar. Mit dem Tandem kommt regelmäßig Freude auf: Für den VVO (Verkehrsverbund Oberelbe) benötigt man für Tandems zwei Fahrradtickets, Kinderräder sind hingegen kostenlos, fahre ich nur eine Station weiter, dann wird das Nahverkehrsticket der DB anerkannt und da reicht dann ein Fahrradticket für den Nahverkehr, das Fahrradticket für den Fernverkehr geht sowieso, gibts am Schalter aber nur zum entsprechenden Fernverkehrsticket. Dass Studenten grundsätzlich in ganz Sachsen rumfahren können (und sich um VVO oder nicht nicht scheren), bekomme ich in dieses Bild nicht einsortiert, auch nicht, wie es ist, wenn ein Tandemfahrer nun eher (innerhalb des VVO) aussteigt und der andere nicht.
Ach ja, Tandems sind laut Beförderungsbestimmung zweisitzige Fahrräder aber Fahrräder mit Kindersitz (also auch zwei Sitzen) sind natürlich keine Tandems. wirr Kinderfahrräder werden ja kostenlos befördert, aber ob mir die Montage eines Kiddy Cranks nun aus einem Tandem ein normales Fahrrad oder gar ein beförderungsentgeldfreies Kinderfahrrad machen würde, konnte mir die Schaffnerin nicht sagen, auch nicht wie es um das Hase Pino bestellt ist, welches ja flexibel an Kinder- oder Erwachsenengröße angepasst werden könnte. Und ist ein Tandem für einen Blinden ein Hilfsmittel, welches, ähnlich einem Rollstuhl, von der Bezahlung ausgenommen ist, oder werden Blinde ebenfalls doppelt abkassiert (obwohl die Begleitperson ja z.B. kostenlos mitfahren könnte)? Und wenn ich als Sehender eine blinde Person mit dem Tandem abholen möchte, muss ich dann doppelt zahlen?
Ich möchte die Person gern mal persönlich kennen lernen, die sich diese belämmerten Sonderbestimmungen für Personen, die einen absoult irrelevanten Anteil des Fahrgastaufkommens ausmachen, ausdenken! Ob die Bahn mit den entsprechenden Zusatzeinnahmen wirklich die Sonderschulungskosten ihrer Mitarbeiter, die Druckkosten für die hunderteseitenlangen Beförderungsbestimmungen und die sonstigen Scherereien, die diese Regelungen auslösten, kompensiert bekommt? Wahrscheinlich macht diese Regelungen jemand, der dem Unternehmen vorsätzlich Schaden zufügen will. böse