Re: Sperre Arlberg für Radfahrer (2017)

von: Hansflo

Re: Sperre Arlberg für Radfahrer (2017) - 23.05.17 12:13

In Antwort auf: Falk
ein derartiges Vorgehen (jemanden in eine ausweglose Situation bringen und dann die Hand aufhalten) ist im Strafgesetzbuch beschrieben. Das Stichwort ist »Erpressung«.

Ich vermute, du verwechselst Erpressung mit Nötigung. Aber egal: wenn du dir so sicher bist, hilft nur eines, nämlich Strafanzeige. Da es sich um ein Offizialdelikt handelt, kannst du die weiteren Schritte getrost dem Staatsanwalt überlassen und dich gegebenenfalls als Privatbeteiligter dem Verfahren anschließen.

Hans