Re: Sperre Arlberg für Radfahrer (2017)

von: derSammy

Re: Sperre Arlberg für Radfahrer (2017) - 23.05.17 10:49

Nö, das sehe ich völlig anders. Der Zugang zum Straßennetz steht prinzipiell allen Verkehrsteilnehmern gleichermaßen offen, es gibt da kein Exklusivrecht für Kraftfahrzeuge! Einzelne Straßen dürfen für Radfahrer nur unter besonderen Umständen gesperrt werden (weil es sich z.B. um eine Kraftfahrstraße oder Autobahn handelt) und es muss dabei eine Umfahrungsalternative geben. Ist dies nicht möglich, muss man Alternativen prüfen, bis hin zu ggf. nötigen Tempobeschränkungen oder provisorischen Bauten zur Baustellenumfahrung. Der Shuttle für Radfahrer ist durchaus auch eine Option (wohl sogar eine verhältnismäßig kostengünstige), aber die Kosten dafür sind genauso von der Allgemeinheit zu übernehmen, wie die für die Straßeninstandsetzung und die durch die Baustelle sonst hervorgerufenen Kosten auch. Würden wir von einer Straße sprechen, die ausschließlich über KfZ-Mauteinnahmen finanziert werden würde, sähe die Sache anders aus. Aber zumindest in Deutschland gibt es derartige Straßen (fern des Autobahnnetzes) nicht und ich vermute, dass es in Östereich ähnlich ist.